Rechtliche Absicherung für das Gäste WLAN – sinnlos oder sinnvoll?

Seit dem neuen Gesetz streiten sich die Geister. Endlich müssen Gewerbebetreibende nicht mehr wegen der Störerhaftung zivilrechtlich für das geradestehen, was Nutzer im Gäste WLAN verbrechen. Die Angst vor unübersehbaren Kosten, einen eigenen Hotspot anzubieten, hat damit ein Ende. Abmahnungen sind fortan augenscheinlich Geschichte…

Brauchen Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen oder generell öffentliche WLAN Netzwerke und angebotene Hotspots nun überhaupt noch die rechtliche Absicherung mittels dem Tool Virtual Private Network (kurz: VPN)?

Welchen Sinn hat VPN?

Welchen Sinn oder Vorteil hat das Bezahlen einer rechtlichen Absicherung dann noch, wenn der Anbieter, wie der Inhaber des Hotels, der Gastronom oder der Campingplatzbetreiber, nicht mehr haftbar gemacht werden kann?

Achtung: Inhaltssperren & Sperrfilter

Die „Verbraucherzentrale“ warnt, dass Rechteinhaber Inhaltssperren verlangen können. Demnach entlastet das neue Gesetz WLAN-Betreiber aus Hotellerie & Co nur zum Teil. Wenn folglich ein Nutzer/ ein Gast, das geistige Eigentum verletzt, und die Verstöße nicht verhindert werden können, folgt die Anweisung, die betroffenen Inhalte sperren zu müssen.

rechtliche Absicherung vorab deutlich günstiger!

Diese technischen Maßnahmen mittels Sperrfiltern sind im Nachhinein meist teurer als eine rechtlich abgesicherte Internetverbindung für die Gäste via VPN. Teuer wird es auch, wenn der Rechteinhaber wegen einer solchen Inhaltssperre vor Gericht zieht und gewinnt, weil dann der WLAN-Betreiber die Gerichtskosten trägt.

Hotspot Provider ⇒ externe IP

Wenn aber der Router per VPN mit den Systemen des Providers verbunden ist, liegt der Übergabepunkt ins öffentliche Netz dort. Das bedeutet, dass die Verbindungen der Gäste und Nutzer über den jeweiligen Hotspot-Provider geführt werden und eine externe IP-Adresse aus dessen Pool erhalten.

⇒ rechtliche Absicherung für Ihr Business

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Datenschutz und IT-Security – rechtliche Absicherung für WLAN

Auch „Computerwoche“ betont die Vorteile für Datenschutz und IT-Security, was die rechtliche Absicherung für Ihr WLAN Angebot untermauert. Dort heißt es: Nach Einrichtung einer VPN-Verbindung werde sämtlicher Traffic über einen sicheren Server geleitet. Das schütze Ihren Rechner vor lokalen Tracking-Versuchen und vor Hacking-Angriffen. Zudem sorge VPN als rechtliche Absicherung dafür, dass Ihre eigentliche IP-Adresse für die Webseiten und Services, die Sie besuchen, nicht sichtbar sei.

VPN ⇒ mehr Privatsphäre und Sicherheit

Das jüngste Gesetz war und ist für das WLAN-Entwicklungsland Deutschland ein großer Fortschritt. Trotzdem befreit es Gewerbebetreibende, die einen Hotspot anbieten, nicht von unvorhergesehenen Überraschungen. Nutzen Sie deswegen für einen kleinen, monatlichen Aufpreis den verschlüsselten Datenverkehr im Netzwerk. Auch für Ihre Hotspot-Nutzer bedeutet VPN mehr Privatsphäre und Sicherheit. Die rechtliche Absicherung für das Gäste WLAN und die begehrten Hotspots bleibt demnach sinnvoll.

Welche Fragen sind für Ihre rechtliche Absicherung noch offen? Das Team von Aplas IT steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Für Vertriebs- und Marketingfragen:

04671 9209997

Definition VPN:
„Ein Virtual Private Network (VPN) ermöglicht eine verschlüsselte, zielgerichtete Übertragung von Daten über öffentliche Netze wie das Internet. Es etabliert geschützte und in sich geschlossene Netzwerke mit verschiedenen Endgeräten. Häufige Anwendung ist die Anbindung von Home Offices oder mobilen Mitarbeitern.

Innerhalb eines Virtual Private Network (VPN) sind verschiedene Teilnehmer eines IP-Netzwerks zu einem in sich geschützten Teilnetz verbunden. Um die im Virtual Privat Network über das öffentliche Internet übertragenen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, sind die Verbindungen verschlüsselt. Zwischen den einzelnen Teilnehmern entstehen Tunnelverbindungen, die von außen nicht einsehbar sind.“

Quelle: Luber, Stefan; Donner, Andreas: Definition. Was ist VPN?; 01.08.18, https://www.ip-insider.de/was-ist-ein-vpn-a-625331/, zuletzt aufgerufen: 03.12.19.

Definition Sperrfilter/ Webfilter für die rechtlicher Absicherung seitens der Betreiber:
„Ein Webfilter ist ein Programm, mit dem sich die Internetznutzung einschränken lässt. Er wird oft als Teil eines Proxy-Servers oder einer Firewall installiert. Surft ein Anwender auf eine bestimmte Webseite, überprüft der Filter sowohl die URL als auch die Inhalte. Er entscheidet dann anhand vordefinierter Regeln, ob die Webseite angezeigt wird oder nicht. Die Regeln legt der Anbieter meist dynamisch über eine Liste fest, die sich regelmäßig aktualisiert. Sie enthält bekannte mit Malware oder Spyware verseuchte Webseiten sowie Seiten mit pornographischen oder rassistischen Inhalten.

Administratoren in einem Unternehmen können weitere Inhalte über Filterregeln sperren, um etwa privates Surfen in der Arbeitszeit zu vermindern. Oft sind Angebote wie Amazon, Ebay oder Facebook auf solchen unternehmensinternen Sperrlisten zu finden. Auch in Familien kommen Webfilter zum Einsatz. Eltern versuchen so, ihre Kinder vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen.“

Quelle: Rouse, Margaret: DEFINITION Webfilter; 01.04.2016, https://www.computerweekly.com/de/definition/Webfilter, zuletzt aufgerufen: 03.12.19.

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